Serviceangebot

Versichert über den LHB

Zum 01.01.2027 startet die Gruppenversicherung für Mitgliedsvereine im Landesheimatbund und in beteiligten Dachverbänden. Sie sichert typische Risiken der Vereinsarbeit einfach, verlässlich und finanziell attraktiv ab. Der Beitritt ist zum Startdatum oder auch später möglich.

Auf einen Blick

Der Gruppenvertrag sichert Vereinsmitglieder, Helferinnen und Helfer sowie Vorstandsmitglieder bei typischen Situationen des Vereinsalltags ab. Er umfasst Vereinshaftpflicht einschließlich Veranstalterhaftpflicht, Unfallversicherung und Vorstandshaftpflicht. Für die Vereine bleibt die Abwicklung klar und unkompliziert.

3,29 €

pro Mitglied und Jahr

Die jährlichen Kosten betragen 3,29 € pro Vereinsmitglied.

ab 01.01.2027

Einstieg möglich

Der Beitritt ist zum Startdatum 01.01.2027 möglich. Ein späterer Einstieg in den Gruppenvertrag ist ebenfalls möglich.

3 Bausteine

im Gruppenvertrag

Vereinshaftpflicht inklusive Veranstalterhaftpflicht, Unfallversicherung und Vorstandshaftpflicht bilden den Kern des Angebots.

Leistungen

Was ist enthalten?

  • Vereinshaftpflicht inklusive Veranstalterhaftpflicht – 1,21 € pro Vereinsmitglied
  • Unfallversicherung – 1,73 € pro Vereinsmitglied
  • Vorstandshaftpflicht – 0,35 € pro Vereinsmitglied

Der Gruppenvertrag sieht keine Begrenzung der Veranstaltungen und keine Begrenzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor. Versichert sind damit auch wiederkehrende Veranstaltungen, Feste, Exkursionen, Arbeitseinsätze und weitere typische Aktivitäten der Vereinsarbeit. Im Schadensfall melden Vereine den Schaden zuerst an den LHB; von dort aus wird der Kontakt zur ARAG hergestellt und der weitere Ablauf begleitet.

Beispiele

Typische Situationen aus dem Vereinsalltag

Typische abgesicherte Situationen sind etwa:

  • Unfälle oder Verletzungen bei Vereinsveranstaltungen
  • Sachschäden in gemieteten Räumen, etwa Wasser- oder Brandschäden
  • Schäden bei Aufbau, Abbau und Arbeitseinsätzen, etwa am Festzelt, Werbebanner oder Maibaum
  • Unfälle von Mitgliedern oder Helfenden bei Vorbereitungsarbeiten oder auf dem Weg zur Veranstaltung
  • Haftungsfälle im Vorstand, etwa durch Fristversäumnisse oder Fehler bei Fördermitteln und Spendengeldern
Dokumente und Kontakt

Weitere Informationen

Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Landesheimatbund Sachsen-Anhalt oder in einem der beteiligten Dachverbände. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des Gruppenvertrags. Der LHB bündelt die organisatorische Abwicklung und steht den Vereinen für Rückfragen zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist Ulrike Dietrich.