Antragsverfahren
Diese Seite bündelt die Informationen für Trägergruppen, Vereine, Initiativen und Einzelpersonen aus Sachsen-Anhalt, die eine Bewerbung für das Bundesweite Verzeichnis oder das Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes vorbereiten.
Was ist Immaterielles Kulturerbe?
Immaterielles Kulturerbe (IKE) umfasst lebendige kulturelle Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten, die Menschen ein Gefühl von Kontinuität und Identität vermitteln. Im Gegensatz zu Baudenkmalen, Dokumenten oder Objekten der bildenden Kunst sind Menschen die unmittelbaren Trägerinnen und Träger dieses Erbes. Immaterielles Kulturerbe wird von Generation zu Generation weitergegeben und dabei immer wieder neu gestaltet und weiterentwickelt.
Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes nennt fünf Bereiche:
- mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen (z. B. traditionelle Gesänge, Sagen, Märchen oder Redensarten)
- darstellende Künste (z. B. Musik, Tanz oder Theaterformen)
- gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste (z. B. Umzüge, Prozessionen, Karneval oder Spiele)
- Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum (z. B. traditionelles Wissen über Natur und Landwirtschaft)
- traditionelle Handwerkstechniken
Ausgewählte Kulturformen können für die internationalen Listen des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO nominiert werden. Daneben führen die Vertragsstaaten nationale Verzeichnisse; auch einzelne Regionen führen eigene Verzeichnisse. Deutschland trat 2013 dem UNESCO-Übereinkommen bei. Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes umfasst derzeit 173 Einträge. Seit 2024 führt Sachsen-Anhalt ein eigenes Landesverzeichnis.
Bewerbungsverfahren
Gruppen, Vereine und Einzelpersonen aus Sachsen-Anhalt können ihre Bewerbung um Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes bei der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt einreichen. Diese Bewerbung gilt gleichzeitig für das Landesverzeichnis Sachsen-Anhalt.
Die nächste Bewerbungsrunde steht voraussichtlich 2028 an.
Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Jury aus Sachsen-Anhalt fachlich begutachtet; bis zu vier Anträge werden an die Deutsche UNESCO-Kommission weitergeleitet. Ein unabhängiges Expertenkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission bewertet diese. Die Vorschläge gehen anschließend an die Kultusministerkonferenz. Der Prozess von der Einreichung des Antrags bis zur erfolgreichen Aufnahme kann bis zu 1,5 Jahre dauern.
Bewerbungen werden beim Land Sachsen-Anhalt digital an IKE@stk.sachsen-anhalt.de eingereicht.
Bewerbungsunterlagen und Dokumente
Die aktuellen Bewerbungskriterien, Unterlagen und der Ablauf finden sich auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission.
Wobei wir unterstützen
Der Landesheimatbund berät bei der Einordnung der Kulturform, beim Aufbau der Bewerbung, bei Fragen zu Trägerschaft und Beteiligung sowie bei der Auswahl geeigneter Dokumentationsmaterialien. Die Beratung ersetzt nicht die Entscheidung der zuständigen Gremien; sie hilft aber, Antrag und Selbstbeschreibung fachlich tragfähig vorzubereiten.
Beratungsstelle
0176 206 251 98